Erbrecht nach deutschem Recht einfach und kurz erklärt in Kernsätzen
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Erbrecht und Grundgesetz ?
Das deutsche Erbrecht ist duch Artikel 14 ds Grundgesetzes (Abk. GG) grundsätzlich garantiert !
Hier ist die Testierfreiheit des Einzelnen dokumentiert und ebenfalls das Erbrecht der Verwandten.
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